Charterbedingungen

1. Gebühr, Anzahlung und Kosten während der Yachtunterbringung
Der Vertrag über die Yachtunterbringung wird gültig, sobald der Gesamtbetrag der Yachtunterbringungsgebühr an Chilla Sailing d.o.o., OIB: 60209307126, gezahlt wurde.

Der Betrag der Yachtunterbringungsgebühr umfasst die Nutzung des Bootes.

Verpflichtende Zahlungen: Kurtaxe 1,3 € pro Person und Tag, Transit-Log: 200 € für Yachten bis 35 ft, 220 € für Yachten bis 40 ft, 280 € für Yachten bis 50 ft, 320 € für Yachten über 50 ft, 380 € für Katamarane.

Der Charterer verpflichtet sich, die Yachtunterbringungsgebühr auf das Girokonto von Chilla Sailing oder per akzeptierter Kreditkarte wie folgt zu zahlen:

  • 50 % der Yachtunterbringungsgebühr (Anzahlung) bei Buchung der Yacht für den definierten Zeitraum

  • 50 % der Yachtunterbringungsgebühr spätestens 4 Wochen vor Beginn des Charterzeitraums

Die Zahlung erfolgt auf Grundlage der ausgestellten Rechnung, die Chilla Sailing dem Charterer nach Eingang der Buchungsanfrage ohne Aufschub zusendet. Damit die Buchung verbindlich wird, muss der Charterer die Anzahlung innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsdatum auf das Girokonto von Chilla Sailing überweisen oder per Kreditkarte bezahlen und den Zahlungsnachweis senden. Zahlungen per Kreditkarte unterliegen einer Gebühr von 5 %.

Der Charterer verpflichtet sich außerdem, den Nachweis der Restzahlung der Gesamtgebühr zu senden.

Der Treibstoff ist nicht in der Yachtunterbringungsgebühr enthalten. Der Charterer muss das Boot mit vollem Tank und Wasservorrat zurückgeben. Das Boot muss sauber, trocken und in ordnungsgemäßem Betriebszustand sein.


2. Kaution
Die Kaution ist vom Charterer bei Übernahme des Bootes zu hinterlegen. Sie wird vollständig zurückerstattet, sofern keine Schäden oder Mängel am Boot oder der Ausrüstung festgestellt werden und keine Ansprüche Dritter im Zusammenhang mit der Nutzung des Bootes bestehen.

Bei Verlust oder Beschädigung der Ausrüstung, einzelner Teile des Bootes oder des Bootes selbst, behält sich Chilla Sailing den Betrag (teilweise oder vollständig) ein, der dem Wert der Reparatur, Anschaffung oder Ersatzbeschaffung der Ausrüstung oder des betreffenden Teils des Bootes entspricht.

Falls der verursachte Schaden dazu führt, dass das Boot nicht weiter vermietet werden kann, hat Chilla Sailing das Recht, den Betrag in Höhe des entgangenen Gewinns einzubehalten. Schäden durch Ölverlust am Motor sind nicht versichert.

Der Charterer ist verpflichtet, das Boot zum vereinbarten Zeitpunkt und Ort zurückzugeben. Für jeden Kalendertag der verspäteten Rückgabe zahlt der Charterer an Chilla Sailing eine nachträgliche Gebühr in Höhe des dreifachen täglichen Yachtunterbringungspreises, um den Schaden durch die Nichtverfügbarkeit des Bootes auszugleichen. Bei besonders schlechten Wetterbedingungen wird die reguläre Yachtunterbringungsgebühr um 50 % erhöht. Die verspätete Rückgabe aufgrund extremen Wetters muss schriftlich gemeldet werden.


3. Kosten während der Charter
Nach Übernahme des Bootes trägt der Charterer sämtliche Kosten für Liegegebühren im Hafen oder der Marina, Treibstoff, Öl, Wasser, Reinigung und andere Notwendigkeiten sowie die Behebung von Schäden und Mängeln, die unter seiner Verantwortung entstehen und nicht auf normalen Verschleiß zurückzuführen sind, sofern vorher eine technische Absprache mit Chilla Sailing getroffen wurde.

Bei Schäden durch normalen Verschleiß muss der Charterer zuvor die Zustimmung von Chilla Sailing für die Reparatur hinsichtlich Preis und technischer Notwendigkeit einholen. Der Charterer erhält eine entsprechende Rechnung, auf deren Grundlage er nach Ablauf des Charterzeitraums Ansprüche gegenüber Chilla Sailing geltend machen kann.


4. Rücktritt von der Charter
Kann der Charterer aus irgendeinem Grund das Boot nicht übernehmen, kann er eine andere Person benennen, die alle Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag übernimmt.

Kann kein Ersatz gefunden werden, behält Chilla Sailing:

  • 25 % der Yachtunterbringungsgebühr bei Stornierung 90 Tage vor Beginn

  • 50 % der Yachtunterbringungsgebühr bei Stornierung 30 Tage vor Beginn

  • 100 % der Yachtunterbringungsgebühr bei Stornierung 29 bis 0 Tage vor Beginn oder nach Beginn des Charterzeitraums


5. Haftung des Charterers
Der Charterer haftet für Schäden, die durch sein Handeln oder Unterlassen entstehen und für die Chilla Sailing gegenüber Dritten haftet. Dies umfasst materielle und rechtliche Kosten. Der Charterer haftet ausdrücklich, falls offizielle Stellen das Boot aufgrund unzulässiger Handlungen während der Nutzung beschlagnahmen.


6. Übernahme
Die Übernahme des Bootes erfolgt samstags um 17:00 Uhr, die Rückgabe freitags um 17:00 Uhr und Checkout samstags um 8:00 Uhr. Das Boot muss vollständig getankt und in ordnungsgemäßem Zustand zurückgegeben werden.

Bei Übernahme muss der Charterer den Nachweis der vollständigen Zahlung erbringen. Chilla Sailing liefert das Boot in funktionsfähigem und seetüchtigem Zustand.

Kann Chilla Sailing das Boot nicht zum vereinbarten Zeitpunkt am vereinbarten Ort bereitstellen, kann der Charterer die Rückerstattung der Yachtunterbringungsgebühr für die nicht nutzbaren Tage verlangen. Die Charterzeit kann entsprechend der Verzögerung verlängert werden. Kann kein gleichwertiges Boot bereitgestellt werden, kann der Charterer vom Vertrag zurücktreten und die volle Gebühr oder anteilige Gebühr für nicht nutzbare Tage verlangen.


7. Beschwerden
Der Charterer muss den Zustand von Boot und Ausrüstung anhand der Inventarliste prüfen. Alle Einwände müssen vor Reisebeginn gemeldet werden. Mängel, die bei der Übernahme nicht festgestellt wurden, berechtigen nicht zu Reduzierungen der Gebühr.


8. Versicherung
Die Versicherung richtet sich nach den Bedingungen des Versicherers, bei dem Chilla Sailing das Boot versichert hat. Die Versicherungsbedingungen sind Bestandteil der Anweisungen und werden dem Charterer bei Übernahme ausgehändigt.

Schäden, die nicht unverzüglich gemeldet werden, sind nicht versichert. In diesem Fall haftet der Charterer persönlich. Crewmitglieder und persönliches Gepäck sind versichert.


9. Segelerlaubnis
Der Charterer erklärt, dass er über gültige Segelerlaubnisse verfügt und dass ein Crewmitglied mit entsprechenden Erlaubnissen das Boot führt (bei Check-in vorzulegen).


10. Segelbedingungen
Der Charterer verpflichtet sich, nur innerhalb der territorialen Gewässer Kroatiens zu segeln (Ausnahmen nur mit schriftlicher Genehmigung von Chilla Sailing). Untervercharterung, gewerbliche Nutzung, Regatten oder Rennen sind verboten. Alkohol- oder Drogenkonsum während der Nutzung ist verboten. Die Anzahl der Personen darf die Kapazität des Bootes nicht überschreiten.

Haustiere sind ohne Absprache verboten. Das Boot darf nur unter sicheren Bedingungen betrieben werden. Der Charterer muss Schäden beheben, ausreichenden Treibstoff sicherstellen und nautische Regeln einhalten.


11. Fähigkeitsprüfung
Chilla Sailing kann die Fähigkeit des Charterers und der Crew prüfen und einen Test auf See durchführen. Bei unzureichender Kenntnis kann der Vertrag ohne Rückerstattung beendet oder ein erfahrener Segler zur Führung eingesetzt werden. Kosten trägt der Charterer. Die Tests zählen zur Charterzeit.


12. Schlussbestimmungen
Streitigkeiten sollen einvernehmlich gelöst werden. Bei Nichtlösung unterliegt die Angelegenheit dem Gericht in Sibenik und dem kroatischen Recht.


13. Datenschutz
Der Charterer stellt persönliche Daten freiwillig zur Verfügung. Sie werden für die Serviceabwicklung und Kommunikation genutzt. Chilla Sailing gibt Daten nicht ins Ausland oder an Dritte weiter, außer zur Serviceabwicklung.

Bei Abschluss einer Versicherung werden Daten zur Abwicklung an die Versicherung weitergeleitet. Die Daten werden in der Datenbank gespeichert. Der Charterer stimmt der Nutzung für Marketingzwecke von Chilla Sailing zu.